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Dienstleistungsvertrag

Artikel 1 | Parteien

Versicherungsagentur / Dienstleister:

In diesem Vertrag bezeichnen die Begriffe „Mark Sigorta“, „Gesellschaft“, „Versicherungsagentur“, „Dienstleister“, „wir“ oder „Website“ die nachstehende Gesellschaft, die über die Website Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsanträgen, Angeboten, Vermittlung der Policenausstellung, Prämieninkasso, Antragsverfolgung, Policenzustellung, Information und Unterstützung erbringt:

Unternehmensangaben
Firma: Mark Sigorta Aracılık Hizmetleri Anonim Şirketi
Finanzamt: Esenyurt
Steuernummer: 6121516020
Adresse: Üçevler Mahallesi 955. Sokak No: 1 D: 38 P.K: 34513 Esenyurt / İstanbul / Türkiye

Antragsteller / Nutzer:

In diesem Vertrag bezeichnet „Antragsteller“ oder „Nutzer“ die Person, die im eigenen Namen oder im Namen einer anderen Person, zu deren Vertretung sie berechtigt ist, über die Website ein Formular ausfüllt, Informationen oder Dokumente übermittelt, einen Versicherungsantrag stellt, ein Angebot erhält, eine Zahlung vornimmt, eine Police kauft, einen Antrag verfolgt oder Dienstleistungen erhält.

Versicherungsnehmer:

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist und in der Police als Versicherungsnehmer angegeben wird. Der Antragsteller und der Versicherungsnehmer können dieselbe Person oder unterschiedliche Personen sein.

Versicherte Person:

Die versicherte Person ist die Person, deren Interesse im Rahmen der betreffenden Police versichert ist und die in der Police als versicherte Person angegeben wird. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person können dieselbe Person oder unterschiedliche Personen sein.

Versicherungsgesellschaft:

Die Versicherungsgesellschaft ist das zugelassene Versicherungsunternehmen, das die Police ausstellt, den Versicherungsschutz gewährt, Risikoannahme und Schadenprüfung vornimmt, die Policenbedingungen festlegt und im Entschädigungsverfahren die endgültige Entscheidungsbefugnis besitzt. Versicherungsgesellschaft kann Gulf Sigorta A.Ş., Quick Sigorta A.Ş. oder eine andere Versicherungsgesellschaft sein, für die Mark Sigorta derzeit oder künftig als bevollmächtigter Agent tätig ist.

Handelt der Antragsteller im Namen einer anderen Person, bestätigt er, dass er berechtigt ist, im Namen dieser Person einen Antrag zu stellen, die erforderlichen Informationen und Dokumente zu teilen, Zahlungen vorzunehmen, den Antragsprozess zu verwalten und diesen Vertrag zu akzeptieren.


Artikel 2 | Gegenstand und Umfang des Vertrags

Dieser Vertrag gilt für die von Mark Sigorta über die Website erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsanträgen, Angebotserstellung, Vermittlung der Policenausstellung, Prämieninkasso, Policenzustellung, Antragsverfolgung, Anleitung zu Stornierung/Erstattung, Anleitung zu Schaden/Assistance, Information und Unterstützung.

Mark Sigorta ist eine Versicherungsagentur, die im Rahmen der von Versicherungsgesellschaften erteilten Agenturvollmacht handelt. Mark Sigorta stellt selbst keinen Versicherungsschutz bereit, zahlt keine Schadenentschädigungen und ersetzt die Versicherungsgesellschaft nicht bei Entscheidungen über Deckung, Risikoannahme oder Schaden.

Umfang, Limit, Dauer, Ausschlüsse, geografische Gültigkeit, Wartezeiten, Schadenunterlagen, Entschädigungsbedingungen, Stornierungs-/Erstattungsregeln und sonstige Policenbestimmungen des Versicherungsschutzes richten sich nach der ausgestellten Police, den besonderen Policenbedingungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Praktiken der Versicherungsgesellschaft und der geltenden Gesetzgebung.

Dieser Dienstleistungsvertrag ersetzt nicht die Versicherungspolice. Bestehen Unterschiede zwischen den Policenbestimmungen und diesem Dienstleistungsvertrag hinsichtlich Versicherungsschutz, Schaden, Entschädigung, Ausschlüssen, Policenumfang oder Verantwortlichkeiten der Versicherungsgesellschaft, gelten die betreffende Versicherungspolice, die besonderen Bedingungen, die allgemeinen Bedingungen und die offizielle Bewertung der Versicherungsgesellschaft.


Artikel 3 | Status als bevollmächtigter Agent und Art der Dienstleistung

Mark Sigorta kann im Namen der Versicherungsgesellschaften, für die sie bevollmächtigt ist, und innerhalb der von diesen Versicherungsgesellschaften gewährten Agenturbefugnisse Versicherungsanträge entgegennehmen, Angebots- und Policenprozesse durchführen, Prämien einziehen, die für die Ausstellung der Police erforderlichen Vorgänge vornehmen und die Police an den Antragsteller übermitteln.

Das Bestehen einer Agenturbeziehung zwischen Mark Sigorta und einer Versicherungsgesellschaft bedeutet nicht, dass jedes auf der Website angebotene Produkt immer von derselben Versicherungsgesellschaft bereitgestellt wird oder dass für jeden Antrag eine Police ausgestellt wird. Produkte, Deckungen, Preise, Annahmeregeln und Versicherungsgesellschaften können sich im Laufe der Zeit ändern.

Mark Sigorta handelt nur in Bezug auf Produkte und Sparten, für die die Versicherungsgesellschaften eine Befugnis erteilt haben. Für Produkte, die von der Versicherungsgesellschaft nicht genehmigt oder von der technischen Infrastruktur nicht unterstützt werden, besteht keine Verpflichtung zur Policenausstellung, Prämienerhebung oder Bereitstellung von Deckung.

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen über Mark Sigorta bedeutet nicht, dass die betreffende Versicherungsgesellschaft den Antrag annimmt, dass die Police endgültig ausgestellt wird, dass eine Behörde die Police akzeptiert oder dass im Schadenfall eine Entschädigung gezahlt wird.


Artikel 4 | Erbrachte Dienstleistungen

Die von Mark Sigorta über die Website erbrachten Dienstleistungen können je nach ausgewähltem Versicherungsprodukt, Antragsablauf und Praxis der betreffenden Versicherungsgesellschaft folgende Vorgänge umfassen:

  • Entgegennahme des Versicherungsantragsformulars,
  • Erfassung der vom Antragsteller erklärten Informationen,
  • Durchführung von Maßnahmen zur Erstellung eines Angebots oder einer Police auf Grundlage der Antragsinformationen,
  • Übermittlung der Antragsinformationen an die betreffende Versicherungsgesellschaft, Versicherungssysteme oder autorisierte technische Infrastrukturen,
  • Anzeige des geeigneten Versicherungsprodukts, der Prämie, der Policendauer und etwaiger Zusatzdeckungen,
  • Einziehung der Prämie oder der betreffenden Zahlungspositionen über die Online-Zahlungsinfrastruktur,
  • Durchführung der für die Policenausstellung erforderlichen Agenturvorgänge,
  • Elektronische Übermittlung der ausgestellten Police an den Antragsteller,
  • Verfolgung des Antrags- und Policenstatus,
  • Bereitstellung von Anleitung und Unterstützung bei Stornierung, Erstattung, Korrektur, Policenzustellung oder Schadenprozess.

Die Dienstleistung von Mark Sigorta beschränkt sich auf die Vermittlung des Versicherungsantrags- und Policenprozesses, die Durchführung der für die Policenausstellung erforderlichen Vorgänge und die Unterstützung des Nutzers. Annahme, Ablehnung, Umfang des Versicherungsschutzes, Schadenergebnis oder Entschädigungszahlung unterliegen der Bewertung der Versicherungsgesellschaft.


Artikel 5 | Versicherungsprodukte und Produktinformationen

Über die Website können Anträge auf Reise-Krankenversicherung, Krankenversicherung für ausländische Personen, die in die Türkei reisen, Versicherungsprodukte im Zusammenhang mit Visa-, Aufenthalts- oder Einreiseverfahren sowie andere Versicherungsprodukte gestellt werden, die von Versicherungsgesellschaften angeboten werden, für die Mark Sigorta bevollmächtigter Agent ist.

Versicherungsprodukte können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers oder der versicherten Person, Art des Reisedokuments, Alter, Reisebeginn und -ende, Aufenthaltsdauer, gewählter Policendauer, Risikoannahmeregeln der Versicherungsgesellschaft und Bedingungen des betreffenden Produkts variieren.

Auf der Website angezeigte Deckungsbeschreibungen, Policendauer, Zusatzdeckungen, Preise, Hinweise zu Land oder Reisedokument sowie sonstige Informationen dienen der Nutzerinformation. Der endgültige und verbindliche Versicherungsumfang richtet sich nach dem ausgestellten Policendokument, den besonderen Bedingungen, den allgemeinen Bedingungen und der Bewertung der Versicherungsgesellschaft.

Vor dem Kauf eines Versicherungsprodukts ist der Antragsteller verpflichtet, den Policenumfang, die Deckungslimits, die Policendauer, den geografischen Geltungsbereich, die Ausschlüsse, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen, Wartezeiten und besonderen Bedingungen sorgfältig zu prüfen.


Artikel 6 | Antragsprozess

Der Versicherungsantragsprozess kann im Allgemeinen aus folgenden Schritten bestehen:

  • Der Antragsteller gibt Land, Reisedokument, Reisedatum, Policendauer und persönliche Daten ein,
  • Die für den Antrag oder die Police erforderlichen Informationen werden über die Website geteilt,
  • Die Antragsinformationen werden durch das System oder durch Mark Sigorta geprüft,
  • Versicherungsgesellschaft, Produkt, Policendauer, Prämie und Deckungsinformationen werden angezeigt,
  • Der Antragsteller prüft den Gesamtbetrag und die Zahlungspositionen auf dem Zahlungsbildschirm,
  • Der Zahlungsvorgang wird abgeschlossen,
  • Die Police wird über das System der Versicherungsgesellschaft oder die betreffende Agenturinfrastruktur ausgestellt,
  • Das Policendokument wird dem Antragsteller per E-Mail, SMS, Tracking-Bildschirm oder über andere elektronische Kanäle übermittelt.

Der Ablauf des Antragsprozesses kann von der Richtigkeit der Antragsinformationen, dem Funktionieren der Zahlungsinfrastruktur, der Verfügbarkeit der Systeme der Versicherungsgesellschaft, der technischen Infrastruktur, gesetzlichen Feiertagen, der Bewertung der Versicherungsgesellschaft und der Reaktionszeit des Nutzers abhängen.


Artikel 7 | Anzeigepflicht und Richtigkeit der Informationen

Der Antragsteller akzeptiert, dass alle über die Website bereitgestellten Informationen und Dokumente richtig, vollständig, aktuell und mit dem Zweck des Versicherungsantrags vereinbar sind.

Der Antragsteller ist verantwortlich für die Richtigkeit von Name, Nachname, Geburtsdatum, Pass- oder Ausweisinformationen, Staatsangehörigkeit, Art des Reisedokuments, Reisedaten, Policendauer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstigen Antragsinformationen.

Die im Versicherungsantrag verwendeten Pass-, Ausweis-, Staatsangehörigkeits- oder Reisedokumentinformationen müssen mit den während der Reise verwendeten Dokumentinformationen übereinstimmen. Sind die Antragsinformationen falsch, unvollständig oder mit dem Reisedokument nicht vereinbar, kann die Police als ungültig angesehen werden, es können Probleme bei Grenz- oder behördlichen Verfahren auftreten, der Schadenprozess kann negativ beeinflusst werden oder der Entschädigungsanspruch kann abgelehnt werden.

Der Antragsteller ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheitszustand, Reiseinformationen, bestehendem Risiko, früheren Erkrankungen, Reisezweck, Aufenthaltsstatus oder sonstigen für die Police wichtigen Umständen zu machen, die die Risikobewertung der Versicherungsgesellschaft beeinflussen können.

Bei falschen, unvollständigen, irreführenden oder unwahren Angaben kann die Versicherungsgesellschaft die Police kündigen, die Deckung beschränken, den Entschädigungsanspruch ablehnen oder andere Rechte aus Gesetzgebung und Policenbedingungen ausüben.

Mark Sigorta kann die formale Eignung oder Konsistenz der Antragsinformationen prüfen; die endgültige Verantwortung für Wahrheit, Richtigkeit und Aktualität der vom Antragsteller erklärten Informationen liegt jedoch beim Antragsteller.


Artikel 8 | Policenausstellung und Beginn der Deckung

Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn die Prämie oder der von der Versicherungsgesellschaft festgelegte erste Zahlungsbetrag eingezogen wurde, die Police durch das System der Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde und das in der Police angegebene Beginndatum erreicht ist.

Eine Zahlung allein bedeutet nicht zwingend, dass der Versicherungsschutz begonnen hat. Für den Beginn der Deckung muss die Police ausgestellt sein, ein gültiger Datensatz im System der Versicherungsgesellschaft bestehen und die in der Police angegebenen Bedingungen müssen erfüllt sein.

Beginn, Ende, Dauer, maximale Deckungsdauer, geografischer Geltungsbereich, Deckungslimits und Zusatzdeckungen sind im Policendokument angegeben. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Informationen nach Erhalt des Policendokuments zu prüfen.

Ein Antragsteller, der der Ansicht ist, dass die Police einen Fehler enthält, muss Mark Sigorta unverzüglich kontaktieren. Änderungen, Nachträge, Stornierungen oder Korrekturen nach Ausstellung der Police unterliegen den Regeln der Versicherungsgesellschaft und der einschlägigen Gesetzgebung.


Artikel 9 | Prämie, Zahlung und Inkasso

Die Versicherungsprämie wird auf dem Zahlungsbildschirm entsprechend dem im Antrag gewählten Versicherungsprodukt, der Policendauer, den Deckungen, dem Tarif der Versicherungsgesellschaft, der Zahlungsmethode und etwaigen zusätzlichen Zahlungspositionen angezeigt.

Der Gesamtbetrag kann aus Versicherungsprämie, gegebenenfalls Kosten für Zusatzdeckungen, Kosten der Zahlungsinfrastruktur, Bank- oder Kartentransaktionsgebühren, virtuellen POS-Kosten und anderen nach geltendem Recht anwendbaren Zahlungspositionen bestehen.

Vor Erteilung der Zahlungsfreigabe ist der Antragsteller verpflichtet, den Gesamtbetrag, die Zahlungspositionen, die Policendauer, das ausgewählte Produkt und etwaige Zusatzdeckungen auf dem Zahlungsbildschirm zu prüfen.

Mark Sigorta kann im Rahmen ihrer Agenturbefugnis und der von der betreffenden Versicherungsgesellschaft eingeräumten Befugnis Prämien einziehen. In diesem Rahmen vorgenommene Einzüge werden nach der betreffenden Police, der Agenturbefugnis und den gesetzlichen Bestimmungen bewertet.

Der Zahlungsvorgang kann über Zahlungsdienstleister, Banken, Kartengesellschaften oder virtuelle POS-Infrastrukturen erfolgen. Kartendaten werden über die sicheren Systeme der Zahlungsinfrastruktur verarbeitet. Mark Sigorta speichert die vollständige Kartennummer nicht in eigenen Systemen; sie kann die vom Zahlungsdienstleister übermittelten beschränkten Transaktionsinformationen verarbeiten.

Solange die Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Police nicht ausgestellt werden oder der Versicherungsschutz nicht beginnen. Bei Verzögerung, fehlgeschlagener Transaktion, Doppelzahlung oder technischem Fehler infolge der Zahlungsinfrastruktur werden die Transaktionsaufzeichnungen geprüft und die erforderliche Korrektur vorgenommen.


Artikel 10 | Fernabsatz, Vorabinformation und elektronische Zustimmung

Über die Website gestellte Anträge können Fernabsatzgeschäfte darstellen. Vor dem Antrags- und Zahlungsvorgang ist der Antragsteller verpflichtet, den ihm angezeigten Leistungsumfang, die Policeninformationen, Produktbeschreibungen, Zusammenfassungen von Deckungen und Ausschlüssen, Zahlungspositionen, Stornierungs-/Erstattungsbedingungen, Vorabinformationstexte und relevanten Zustimmungselemente zu prüfen.

Durch Anklicken der relevanten Zustimmungskästchen auf der Website oder durch Abschluss des Zahlungsvorgangs gilt der Antragsteller als elektronisch mit dem Vertrag, den Informationen und den Transaktionsbedingungen einverstanden, die ihm angezeigt wurden.

Die vom Antragsteller elektronisch erteilte Zustimmung, das Antragsformular, Transaktionsaufzeichnungen, IP-Aufzeichnungen, Zahlungsaufzeichnungen und technische Aufzeichnungen mit Zeitstempelcharakter können als Beweismittel für die betreffende Transaktion verwendet werden.

Der Antragsteller akzeptiert, dass er die während des Kaufvorgangs angezeigten Policen- und Produktinformationen auf einem dauerhaften Datenträger speichern oder später über die Website darauf zugreifen kann. Da allgemeine Informationstexte auf der Website jedoch im Laufe der Zeit aktualisiert werden können, gelten die Policen- und Transaktionsaufzeichnungen, die am Datum der betreffenden Transaktion akzeptiert wurden.


Artikel 11 | Stornierungs-, Rücktritts- und Erstattungsbedingungen

Versicherungsantrag, Policenausstellung, Stornierung, Rücktritt und Erstattung werden danach bewertet, ob die Police ausgestellt wurde, ob die Deckung begonnen hat, ob die Policenlaufzeit zu laufen begonnen hat, ob eine Schadenmeldung erfolgt ist, sowie nach den Regeln der Versicherungsgesellschaft, den besonderen Policenbedingungen, den allgemeinen Bedingungen und der geltenden Gesetzgebung.

  • Ist die Police noch nicht ausgestellt und wurde die Prämie noch nicht an die Versicherungsgesellschaft oder den betreffenden Einzugsprozess übertragen, kann auf Stornierungsantrag eine Erstattung erfolgen.
  • Nach Ausstellung der Police werden Stornierungs- und Erstattungsanträge nach den Stornierungs-/Erstattungsregeln der Versicherungsgesellschaft, den Beginn- und Enddaten der Police, der Nutzung der Deckung und der geltenden Gesetzgebung bewertet.
  • Hat die Policenlaufzeit begonnen, blieb die Police in Kraft, wurde die Deckung genutzt oder wurde eine Schadenmeldung vorgenommen, kann die Prämie ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sein.
  • Die Erstattung von Beträgen, die von der Versicherungsgesellschaft eingezogen, in den betreffenden Prozess übertragen oder von der Zahlungsinfrastruktur abgezogen wurden, kann von den Regeln der betreffenden Versicherungsgesellschaft, Banken, Kartengesellschaften oder Zahlungsdienstleister abhängen.
  • Bei Policen, die aufgrund falscher, unvollständiger, fehlerhafter, irreführender oder mit dem Policenzweck unvereinbarer Angaben des Antragstellers ausgestellt wurden, kann keine Erstattung erfolgen oder die Erstattung von der Bewertung der Versicherungsgesellschaft abhängen.
  • Bei Doppelzahlung, technischem Fehler oder einem eindeutig von Mark Sigorta verursachten Verarbeitungsfehler wird die erforderliche Prüfung vorgenommen und eine geeignete Erstattung oder Korrektur durchgeführt.

Ob ein Rücktrittsrecht besteht sowie Art und Frist seiner Ausübung können je nach Art des Versicherungsprodukts, Inkrafttreten der Police, Nutzung der Deckung, Fernabsatzrecht, Policenbedingungen und Praxis der Versicherungsgesellschaft variieren. Zwingende Rechte des Antragstellers aus der geltenden Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

Für Stornierungs-, Rücktritts- oder Erstattungsanträge muss der Antragsteller Mark Sigorta kontaktieren. Jeder Antrag wird unter Berücksichtigung von Transaktionsaufzeichnungen, Zahlungsaufzeichnungen, Policenstatus, Regeln der Versicherungsgesellschaft, Antragsphase und Umfang der erbrachten Dienstleistung bewertet.


Artikel 12 | Chargeback, Zahlungswiderspruch und Missbrauch

Leitet der Antragsteller einen Zahlungswiderspruch, eine Rückbelastung oder ein Chargeback ein, kann Mark Sigorta der betreffenden Bank, dem Zahlungsinstitut oder der Kartengesellschaft Transaktionsaufzeichnungen, Policenaufzeichnungen, Dienstleistungsaufzeichnungen, Rechnungsinformationen, Kommunikationsaufzeichnungen, IP-Aufzeichnungen, Antragsaufzeichnungen und andere rechtmäßige Aufzeichnungen vorlegen.

Wird festgestellt, dass der Antragsteller trotz Ausstellung der Police oder Erbringung der Dienstleistung den Zahlungswiderspruchs- oder Chargeback-Mechanismus bösgläubig verwendet hat, um Mark Sigorta, die Versicherungsgesellschaft oder die Zahlungsinfrastruktur zu schädigen, einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen oder das Entgelt für die erhaltene Dienstleistung zurückzuerlangen, kann Mark Sigorta rechtliche Schritte einleiten, Strafanzeige erstatten und Ersatz ihrer Schäden verlangen.

Bei gefälschtem Antrag, gefälschtem Dokument, unbefugter Kartennutzung, unbefugtem Antrag, unbefugter Handlung im Namen einer anderen Person, irreführenden Angaben oder Verdacht auf Missbrauch kann Mark Sigorta den Antrag aussetzen, stornieren, zusätzliche Verifizierung verlangen, die Policenausstellung stoppen oder zuständige Behörden informieren.


Artikel 13 | Policenzustellung und Antragsverfolgung

Die ausgestellte Police kann an die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse, per SMS-Link, über die Antragsverfolgungsseite oder über andere auf der Website angebotene elektronische Zustellkanäle übermittelt werden.

Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstige Kontaktinformationen richtig und erreichbar sind. Mark Sigorta ist nicht verantwortlich für Verzögerungen infolge falscher Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, E-Mails im Spamfilter, nicht zugestellter SMS-Nachrichten oder Nichtbeachtung von Benachrichtigungen durch den Antragsteller.

Nach Erhalt der Police muss der Antragsteller Policeninformationen, Angaben zur versicherten Person, Pass- oder Ausweisinformationen, Beginn- und Enddatum der Police, Deckungslimits, geografischen Geltungsbereich, Ausschlüsse und besondere Bedingungen prüfen.

Kann der Antragsteller nicht auf seine Police zugreifen, glaubt er, dass die Policeninformationen fehlerhaft sind, oder hat er ein Problem mit der Policenzustellung, muss er Mark Sigorta unverzüglich kontaktieren.


Artikel 14 | Deckungen, Ausschlüsse und Policenbedingungen

Deckungen, Deckungslimits, geografischer Geltungsbereich, Ausschlüsse, Wartezeiten, besondere Bedingungen, allgemeine Bedingungen, Klauseln, Sanktionsbestimmungen und im Schadenfall erforderliche Schritte sind im von der betreffenden Versicherungsgesellschaft ausgestellten Policendokument und in den der Police beigefügten Dokumenten angegeben.

Mark Sigorta kann auf der Website oder im Antragsablauf zusammenfassende Informationen zu Deckungen bereitstellen. Diese Informationen dienen der Nutzerinformation. Der endgültige und verbindliche Versicherungsumfang ergibt sich aus der ausgestellten Police und den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Ausschlüsse, internationale Handelskontrollen, wirtschaftliche Sanktionen, geografische Beschränkungen, Altersgrenzen, Reisezeitbegrenzungen, Wartezeiten, Vorerkrankungen, besondere Ausschlüsse und Risikoannahmeregeln der Versicherungsgesellschaft können von Police zu Police variieren. Der Antragsteller muss diese Bedingungen vor dem Kauf der Police prüfen.

Soll die Versicherungspolice für Visa-, Aufenthalts-, Einreise-, Reise- oder behördliche Zwecke verwendet werden, liegt die Akzeptanz der Police durch die betreffende Behörde außerhalb des Policenumfangs und unterliegt der Bewertung der betreffenden Behörden. Mark Sigorta garantiert nicht, dass eine Behörde die Police endgültig akzeptiert.


Artikel 15 | Ausländische Personen, Reisedokument und Gültigkeit in der Türkei

Bei Policen für ausländische Personen, die in die Türkei reisen oder während ihres Aufenthalts in der Türkei eine Krankenversicherung vorlegen müssen, ist der Antragsteller dafür verantwortlich, dass die Policendauer mit der Reise- oder Aufenthaltsdauer vereinbar ist.

Das bei der Antragstellung ausgewählte Land, die Staatsangehörigkeit, die Art des Reisedokuments und die Passinformationen müssen mit dem während der Reise zu verwendenden Dokument übereinstimmen. Besteht eine Abweichung zwischen dem in der Police angegebenen Reisedokumentland oder den Identitätsinformationen und dem tatsächlich verwendeten Pass oder Reisedokument, kann die Police von Behörden nicht akzeptiert oder von der Versicherungsgesellschaft als ungültig bewertet werden.

Einreise in die Türkei, Aufenthalt, Visa-, Aufenthalts- oder Grenzverfahren unterliegen der Bewertung der zuständigen Behörden. Die Ausstellung einer Versicherungspolice bedeutet nicht, dass Einreise in die Türkei, Aufenthaltserlaubnis, Visa-Genehmigung oder ein sonstiges behördliches Verfahren endgültig akzeptiert werden.


Artikel 16 | Schaden- und Entschädigungsprozess

Schäden, Entschädigungen, medizinische Kosten, Assistance-Leistungen, medizinischer Transport, Rückführung von sterblichen Überresten, Stornierung, Erstattung oder sonstige Versicherungsansprüche unterliegen der Bewertung der betreffenden Versicherungsgesellschaft.

Mark Sigorta kann dem Antragsteller oder der versicherten Person im Schadenprozess allgemeine Anleitung und Kommunikationsunterstützung leisten; die Annahme der Schadenakte, Anforderung fehlender Unterlagen, Entschädigungsberechnung, Zahlungsentscheidung oder Ablehnungsentscheidung werden jedoch von der Versicherungsgesellschaft getroffen.

Die Versicherungsgesellschaft kann im Schadenprozess gemäß Police, allgemeinen Bedingungen, besonderen Bedingungen und Gesetzgebung zusätzliche Informationen, Dokumente, Berichte, Rechnungen, medizinische Aufzeichnungen, Passnachweise, Reisedokumente, Zahlungsnachweise oder andere Belege verlangen. Der Antragsteller und die versicherte Person sind verpflichtet, diese Dokumente rechtzeitig und richtig vorzulegen.

Die Schadenmeldung muss innerhalb der in der betreffenden Police angegebenen Fristen und Methoden erfolgen. Verspätete Meldung, fehlende Dokumente, fehlerhafte Informationen, irreführende Erklärungen oder die Nichtvorlage von von der Versicherungsgesellschaft verlangten Dokumenten können den Schadenprozess negativ beeinflussen.


Artikel 17 | Assistance und Leistungen Dritter

Im Rahmen einiger Policen können Assistance-Leistungen, Callcenter, medizinische Beratung, medizinischer Transport, Reiseunterstützung oder ähnliche Leistungen Dritter angeboten werden. Diese Leistungen werden im in der Police angegebenen Umfang und nach den Regeln der betreffenden Versicherungsgesellschaft, Assistance-Gesellschaft oder des Drittanbieters erbracht.

Mark Sigorta ist möglicherweise nicht der tatsächliche Erbringer der Assistance-Leistungen. Umfang, Verfügbarkeit, Dauer, Art und Ergebnis der Assistance-Leistungen hängen von den betreffenden Policenbedingungen und den operativen Möglichkeiten des Leistungserbringers ab.

Das Ergebnis von Notfallgesundheits-, Sicherheits-, Strafverfolgungs-, Rechtsberatungs-, Behörden- oder Drittleistungen wird von Mark Sigorta nicht garantiert.


Artikel 18 | Pflichten des Nutzers

Der Antragsteller akzeptiert Folgendes:

  • Alle während des Antrags angegebenen Informationen sind richtig, vollständig, aktuell und mit offiziellen Dokumenten vereinbar,
  • Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Reisedatum, Policendauer, E-Mail- und Telefoninformationen müssen sorgfältig geprüft werden,
  • Handelt er im Namen einer anderen Person, ist er berechtigt, im Namen dieser Person zu handeln,
  • Er ist für Folgen verantwortlich, die sich aus falschen, unvollständigen, veralteten oder irreführenden Informationen ergeben,
  • Er muss Policenumfang, Deckungslimits, Ausschlüsse, Stornierungs-/Erstattungsbedingungen, Rücktrittsbedingungen und besondere Policenbedingungen prüfen,
  • Die Versicherungsgesellschaft kann zusätzliche Informationen, Dokumente oder Verifizierung verlangen,
  • Policenausstellung, Schadenleistung, behördliche Akzeptanz, Visa-/Aufenthaltsergebnis oder Einreise in die Türkei werden nicht garantiert.

Artikel 19 | Zahlungssicherheit und technische Kontrollen

Mark Sigorta kann technische und administrative Kontrollen durchführen, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten, gefälschte oder wiederholte Transaktionen zu verhindern, Transaktionskonsistenz zu prüfen, technische Fehler zu erkennen, Missbrauch zu verhindern und den Antragsprozess sicher durchzuführen.

Diese Kontrollen können die Prüfung von Zahlungsstatus, Transaktionszeit, IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, E-Mail-Adresse, Telefoninformationen, Antragsinformationen, beschränkten vom Zahlungsdienstleister erhaltenen Transaktionsinformationen, Policenhistorie und Antragshistorie umfassen.

Falls erforderlich, können vom Antragsteller zusätzliche Informationen, Dokumente oder Verifizierung verlangt werden. Stellt der Antragsteller die erforderliche Verifizierung nicht bereit, kann der Antrag vor Bearbeitung storniert werden, die Police nicht ausgestellt werden oder die Dienstleistung aus Gründen der Transaktionssicherheit ausgesetzt werden.


Artikel 20 | Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten des Antragstellers, Versicherungsnehmers und der versicherten Person können zu Zwecken der Entgegennahme des Versicherungsantrags, Angebotserstellung, Policenausstellung, Zahlungs- und Rechnungsabwicklung, Policenzustellung, Antragsverfolgung, Anleitung in Schaden- und Assistance-Prozessen, Kommunikation, Sicherheit, Verhinderung von Missbrauch, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Durchführung von Versicherungstätigkeiten verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten können mit den betreffenden Versicherungsgesellschaften, Assistance-Dienstleistern, Zahlungsdienstleistern, Banken, technischen Dienstleistern, Buchhaltungs- und Rechnungsdienstleistern, Rechtsberatern, zuständigen öffentlichen Einrichtungen, Prüf- und Regulierungsbehörden, dem Versicherungsinformations- und Überwachungszentrum, SEDDK, MASAK und anderen nach Gesetzgebung befugten Personen und Organisationen geteilt werden.

Der Antragsteller akzeptiert, dass personenbezogene Daten, die er in eigenem Namen oder im Namen von Personen teilt, zu deren Vertretung er berechtigt ist, für Versicherungsantrag, Policenausstellung, Zahlung, Schaden, Assistance, Prüfung und gesetzliche Prozesse verarbeitet und mit den erforderlichen Parteien geteilt werden können.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzrichtlinie, dem KVKK-Aufklärungstext und den Informationen der betreffenden Versicherungsgesellschaft zur Verarbeitung personenbezogener Daten.


Artikel 21 | Kommerzielle elektronische Mitteilungen und Dienstbenachrichtigungen

Mark Sigorta kann verpflichtende Dienstbenachrichtigungen im Zusammenhang mit Antrag, Zahlung, Police, Stornierung, Erstattung, Schadenanleitung oder Supportprozess über die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse, Telefonnummer, SMS, Antragsverfolgungsseite oder andere Kommunikationskanäle senden.

Kommerzielle elektronische Mitteilungen zu Werbe-, Kampagnen-, Verlängerungserinnerungs-, Produktinformations- oder Marketingzwecken können gesendet werden, wenn die Voraussetzungen der geltenden Gesetzgebung erfüllt sind und, soweit erforderlich, die Zustimmung des Antragstellers eingeholt wurde.

Der Antragsteller kann seine Präferenzen für kommerzielle elektronische Mitteilungen über die in der betreffenden Mitteilung enthaltenen Methoden oder über die Kommunikationskanäle von Mark Sigorta ändern. Verpflichtende Antrags-, Zahlungs-, Policen- und Sicherheitsbenachrichtigungen, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, gelten möglicherweise nicht als kommerzielle Mitteilungen.


Artikel 22 | Kommunikation und Benachrichtigungen

Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass seine Kontaktinformationen richtig und erreichbar sind. Mark Sigorta ist nicht verantwortlich für Verzögerungen aufgrund falscher Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, E-Mails im Spamfilter, nicht zugestellter SMS-Nachrichten oder Nichtbeachtung von Benachrichtigungen durch den Antragsteller.

Der Antragsteller ist verpflichtet, Antrags- und Policenstatus regelmäßig über den Tracking-Bildschirm auf der Website zu prüfen.

Elektronische Benachrichtigungen von Mark Sigorta gelten als zugestellt, wenn sie an die vom Antragsteller mitgeteilten Kontaktinformationen gesendet wurden.


Artikel 23 | Nutzung der Website und geistige Eigentumsrechte

Marken, Logos, Designs, Texte, Software, visuelle Elemente, technische Infrastruktur, Datenbanken, Inhalte und andere Elemente auf der Website gehören Mark Sigorta oder den jeweiligen Rechteinhabern. Diese Elemente dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Mark Sigorta nicht kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht, verändert oder kommerziell genutzt werden.

Der Antragsteller akzeptiert, die Website nur zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen und keine Handlungen wie gefälschte Anträge, unbefugte Transaktionen, unbefugte Handlungen im Namen einer anderen Person, irreführende Erklärungen, Verwendung schädlicher Software, Eingriffe in die technische Infrastruktur oder Missbrauch der Dienstleistung vorzunehmen.

Die Website kann Links zu Websites Dritter, Seiten von Versicherungsgesellschaften, Zahlungsinfrastrukturen oder Hilfsdienstleistern enthalten. Solche Links bedeuten nicht, dass Inhalt, Zuverlässigkeit oder Leistungsergebnis Dritter von Mark Sigorta garantiert werden.


Artikel 24 | Haftungsbeschränkung

Mark Sigorta ist nicht verantwortlich für Folgen, die daraus entstehen, dass der Antragsteller falsche, unvollständige, veraltete, irreführende oder mit offiziellen Dokumenten unvereinbare Informationen oder Dokumente übermittelt.

Mark Sigorta ist nicht verantwortlich für Folgen aus Risikoannahmeentscheidungen, Policenausstellungsentscheidungen, Schadenentscheidungen, Entschädigungsentscheidungen der Versicherungsgesellschaft, Bewertungen offizieller Behörden, Entscheidungen von Grenzbeamten, Verzögerungen der Zahlungsinfrastruktur, technischen Systemausfällen, Störungen durch Drittanbieter oder verspäteten Antworten des Antragstellers.

Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die Haftung von Mark Sigorta auf direkte Schäden beschränkt, die aus eigenem Verschulden entstehen. Versicherungsprämien, Bankprovisionen, Drittgebühren, Reisekosten, Flugtickets, Hotels, Reservierungen, Transport, Geschäftsverlust, Einkommensverlust, Verlust eines Visa-/Aufenthaltsantrags oder ähnliche indirekte Schäden fallen nicht darunter.


Artikel 25 | Höhere Gewalt und technische Störungen

Mark Sigorta kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Dienstleistungen aufgrund von Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terrorismus, Epidemie, Streik, behördlicher Entscheidung, Internetunterbrechung, Unterbrechung der Zahlungsinfrastruktur, Nichtfunktionieren der Systeme von Versicherungsgesellschaften, Cyberangriff, Ausfall eines Rechenzentrums, technischer Wartung, Stromausfall oder anderen Ereignissen außerhalb der angemessenen Kontrolle von Mark Sigorta verzögert oder unterbrochen werden.

In solchen Fällen bemüht sich Mark Sigorta im Rahmen des Möglichen angemessen um Fortführung der Dienstleistung, Verfolgung des Antrags oder Information des Nutzers.


Artikel 26 | Änderungen des Vertrags

Mark Sigorta kann diesen Dienstleistungsvertrag von Zeit zu Zeit aktualisieren. Der aktualisierte Vertrag wird ab dem Datum seiner Veröffentlichung auf der Website wirksam.

Der Vertrag, der am Datum der Zahlungs- oder Antragsbestätigung des Antragstellers auf der Website verfügbar ist, gilt für die betreffende Transaktion. Änderungen des Vertrags gelten nicht rückwirkend für vergangene Transaktionen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


Artikel 27 | Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Dieser Vertrag wird nach dem Recht der Republik Türkei ausgelegt. Zwingende Rechte des Antragstellers aus der geltenden Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

Im Streitfall wird empfohlen, zunächst eine Lösung über die Supportkanäle von Mark Sigorta zu suchen. Die gesetzlichen Antrags- und Rechtsbehelfsrechte der Parteien bleiben vorbehalten.

Bei Streitigkeiten aus der Versicherungspolice bleiben die betreffende Police, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, besonderen Bedingungen, das türkische Handelsgesetzbuch, das Versicherungsgesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften vorbehalten. In Versicherungsstreitigkeiten können außerdem die Versicherungsgesellschaft, zuständige Behörden, Gerichte oder nach der Gesetzgebung verfügbare Schiedsmechanismen berücksichtigt werden.


Artikel 28 | Annahme und Zustimmung

Der Antragsteller gilt als mit diesem Dienstleistungsvertrag einverstanden, indem er über die Website das Antragsformular ausfüllt, ein Angebot erhält, eine Zahlung leistet, eine Police kauft, den Antrag absendet oder die relevanten Zustimmungskästchen anklickt.

Der Antragsteller akzeptiert Folgendes:

  • Er hat diesen Dienstleistungsvertrag gelesen und akzeptiert,
  • Er muss die Datenschutzrichtlinie und die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten prüfen,
  • Die für die ausgewählte Dienstleistung bereitgestellten Informationen und Dokumente sind richtig, vollständig und aktuell,
  • Mark Sigorta ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern eine bevollmächtigte Versicherungsagentur,
  • Der Umfang des Versicherungsschutzes wird durch die ausgestellte Police, die besonderen Bedingungen, die allgemeinen Bedingungen und die Regeln der Versicherungsgesellschaft bestimmt,
  • Policenausstellung, behördliche Akzeptanz, Schadenleistung, Visa-/Aufenthaltsergebnis oder Einreise in die Türkei werden nicht garantiert,
  • Er versteht die Stornierungs-, Rücktritts- und Erstattungsbedingungen,
  • Er hat die während des Antrags angezeigten Zahlungspositionen, den Gesamtbetrag, die Policendauer, das ausgewählte Produkt und etwaige Zusatzdeckungen geprüft und genehmigt.

Der Antragsteller kann den Antrag oder die Zahlung nicht abschließen, ohne die erforderlichen Zustimmungskästchen anzuklicken oder die erforderliche Zustimmung zu erteilen. Der Abschluss des Antrags- oder Zahlungsvorgangs bedeutet, dass dieser Vertrag akzeptiert wurde.

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Diese Website ist Eigentum der Mark Sigorta Aracılık Hizmetleri Anonim Şirketi und wird von ihr betrieben. Die über insurance.com.tr erbrachten Dienstleistungen erfolgen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags, der am Ende jeder Seite abrufbar ist. Das Unternehmen ist im Register der Versicherungsagenturen des Verbands der Kammern und Warenbörsen der Türkei mit der Registernummer T220706-6UJ6 eingetragen.
Unternehmensregistrierungs- und Betriebserlaubnisnummern: 348433-5 / 0612151602000001

Prüfquellen:

Republik Türkei — Handelsministerium (ETBIS)
Offizieller staatlicher Registrierungseintrag für insurance.com.tr
https://etbis.ticaret.gov.tr/tr/SiteSorgulamaSonuc?siteId=43e7ba33-7edb-4ae2-a890-c1821b209bc5
Verband der Kammern und Warenbörsen der Türkei — Register der Versicherungsagenturen
Offizieller Agenturregistereintrag für Mark Sigorta Aracılık Hizmetleri A.Ş.
Registernummer der Versicherungsagentur: T220706-6UJ6
Registereintrag prüfen
https://sigorta.tobb.org.tr/Documents/TuzelAcenteListesi.pdf
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