language-swticher
language-switcher
language-switcher

Gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz sollten Sie während Ihres Aufenthalts in der Türkei über eine gültige Krankenversicherung verfügen.

Wenn Sie keine Versicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Türkei vorlegen können, kann Ihnen die Grenzsicherung die Einreise verweigern.

Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus. Falls Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, dann wählen Sie die Staatsangehörigkeit nach Ihrem Reisepass aus, mit dem Sie in die Türkei einreisen werden.

Wenn das Land des in der Versicherung registrierten Reisedokuments vom mitgeführten Reisepass abweicht; die Versicherung wird ungültig.

Das Krankenversicherungssystem für Ausländer mit Wohnsitz in der Türkei befindet sich derzeit in Wartung. Wenn Sie zu touristischen Zwecken reisen, beantragen Sie bitte eine „Reisekrankenversicherung„.

Info-Notiz

Gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz sollten Sie während Ihres Aufenthalts in der Türkei über eine gültige Krankenversicherung verfügen.

Wenn Sie keine Versicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Türkei vorlegen können, kann Ihnen die Grenzsicherung die Einreise verweigern.

Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus. Falls Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, dann wählen Sie die Staatsangehörigkeit nach Ihrem Reisepass aus, mit dem Sie in die Türkei einreisen werden.

Wenn das Land des in der Versicherung registrierten Reisedokuments vom mitgeführten Reisepass abweicht; die Versicherung wird ungültig.

Türkei Versicherung Versicherungsantrag

FAQ

Visum für Türkei

Visumantrag Türkei

Kontakt Kontaktinformationen
Türkei Versicherung Versicherungsantrag FAQ

Visum für Türkei

Visumantrag Türkei

Kontakt Kontaktinformationen
footer-icon

Nützliche Links: REPUBLIK TÜRKEI MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN MINISTERIUM FÜR KULTUR UND TOURISMUS